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   BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18   

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BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18 (https://dejure.org/2019,36335)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2019 - 6 AZR 581/18 (https://dejure.org/2019,36335)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 6 AZR 581/18 (https://dejure.org/2019,36335)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 8 Abs. 5 Satz 5 Alt. 1 TV-L, § 74 MTArb, § 2 Abs. 1 Satz 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts, Anlage 1 Teil A Nr. 3 TVÜ-Länder, § 611 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 5 Satz 5 Alt. 1, Satz 7, § 10 Abs. 3 Satz 2 TV-L, § 7 Abs. 4 TV-L, § 8 Abs. 1 TV-L, § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TV-L, § 8 Abs. 5 Satz 5 TV-L, § 8 Abs. 5 Satz 7 TV-L, § 8 Abs. 1 Satz 4 TV-L, § 8 Abs. 5 TV-L, § 43 Nr. 3 Abs. 3 Satz 5, § 43 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TV-L, § 362 BGB, § 2 Abs. 1 EFZG, § 7 Abs. 4 Satz 1 TV-L, § 366 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Überstundenentgelt und Überstundenzuschlag für tatsächliche Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 5 Satz 5 Alt. 1 TV-L; Umwandlung von Entgeltbestandteilen in Zeitgutschriften; Keine Abgeltung für Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft durch ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Vergütung von Rufbereitschaft nach Tarifvertrag

  • rewis.io

    Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft im Bereich des TV-L - Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft im Bereich des TV-L ; Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de

    Überstundenentgelt und Überstundenzuschlag für tatsächliche Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 5 Satz 5 Alt. 1 TV-L

  • datenbank.nwb.de

    Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft im Bereich des TV-L - Freizeitausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft - und die Überstundenvergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ansprüche für die Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft - Freizeitausgleich - § 8 Abs. 5 Satz 5 iVm. Satz 7 TV-L

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 259/08

    Vergütung von Arbeit während der Rufbereitschaft nach dem TVöD-K - Nachtzuschläge

    Auszug aus BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18
    Nach der tariflichen Regelung sind - wovon das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeht  - Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme innerhalb der Rufbereitschaft unabhängig davon "mit dem Entgelt für Überstunden" zu bezahlen (zu § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K aF BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 19; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand Oktober 2007/März 2009 Teil B 1 § 8 Rn. 58) .

    Damit schuldet der Arbeitgeber sowohl das Überstundenentgelt iSd. Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 TV-L als auch den Überstundenzuschlag nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TV-L unter Berücksichtigung der Rundungsregelung in § 8 Abs. 5 Satz 5 TV-L (zu § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K aF BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 19 ff.; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand März 2009 Teil B 1 § 8 Rn. 59) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18
    Aufgrund der in § 2 des Arbeitsvertrags vom 13. Juni 1994 enthaltenen Bezugnahmeklausel ist auf das Arbeitsverhältnis der TV-L als ein, über den Zwischenschritt des Manteltarifvertrags für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb), den MTL II ersetzender Tarifvertrag anzuwenden (§ 74 MTArb, § 2 Abs. 1 Satz 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts [TVÜ-Länder] iVm. Anlage 1 Teil A Nr. 3 TVÜ-Länder; vgl. zur Ersetzung des Mantel-Tarifvertrags für Arbeiter des Bundes [MTB II] durch den MTArb und den TVöD BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 49) .
  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

    Auszug aus BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18
    Die Klage ist in der gebotenen Auslegung (vgl. zu den Grundsätzen BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 852/16 - Rn. 13; vgl. zum Streitgegenstand BAG 2. August 2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 20, BAGE 163, 205; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 21) zulässig.
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 465/15

    Feiertagszuschlag - Ausweisung des Freizeitausgleichs im Dienstplan

    Auszug aus BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18
    Auf die zwischen den Parteien erörterte Frage, ob die Gutschrift eines in Zeit umgewandelten Entgelts für Überstunden nach § 8 Abs. 5 Satz 5 TV-L auf dem Arbeitszeitkonto zugleich auch einen Freizeitausgleich darstellt und der Arbeitgeber deshalb den Feiertagszuschlag nur noch in Höhe von 35 % gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d Spiegelstrich 2 TV-L schuldet, kommt es hingegen nicht streitentscheidend an (vgl. dazu BAG 17. November 2016 - 6 AZR 465/15 - Rn. 23 ff. zu § 43 Nr. 3 Abs. 3 Satz 5, § 43 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TV-L) .
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18
    Die Klage ist in der gebotenen Auslegung (vgl. zu den Grundsätzen BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 852/16 - Rn. 13; vgl. zum Streitgegenstand BAG 2. August 2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 20, BAGE 163, 205; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 21) zulässig.
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Auszug aus BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18
    Die Klage ist in der gebotenen Auslegung (vgl. zu den Grundsätzen BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 852/16 - Rn. 13; vgl. zum Streitgegenstand BAG 2. August 2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 20, BAGE 163, 205; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 21) zulässig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2018 - 8 Sa 35/18

    Vergütung für nicht dienstplanmäßige Arbeit an gesetzlichen Wochenfeiertagen nach

    Auszug aus BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 581/18
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2018 - 8 Sa 35/18 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2020 - 6 Sa 46/20

    Rufbereitschaft im Bereich des TV-L - Anspruch auf Freizeitausgleich - Erfüllung

    Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens 6 AZR 581/18 - trägt der Kläger.

    Das Bundesarbeitsgericht hat auf die Revision des beklagten Landes mit Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 AZR 581/18 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2018 - 8 Sa 35/18 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Der Kläger verlangt mit seiner Klage nach gebotener Auslegung auch im weiteren Berufungsverfahren die Vergütung der während der Rufbereitschaft am 02. Mai 2015 von 14.15 Uhr bis 19.30 Uhr (5 Stunden und 15 Minuten = 5,25 Stunden) tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung nach § 8 Abs. 5 Satz 5 Alt. 1 TV-L in Form einer weiteren Zeitgutschrift auf seinem Arbeitszeitkonto und macht damit einen Anspruch auf Zeitgutschrift für die "Arbeit an sich" geltend (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 581/18 - Rn. 10, zitiert nach juris).

    Nach der Entscheidung des Revisionsgerichts vom 30. Oktober 2019 - 6 AZR 581/18 -, an dessen rechtliche Bewertung die Berufungskammer nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO gebunden ist, ist die Zeit der tatsächlichen Inanspruchnahme während angeordneter Rufbereitschaft nebst Wegzeiten am 01. Mai 2015 - unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um zusätzlich geleistete Arbeit bzw. Überstunden im Tarifsinn handelt - nach § 8 Abs. 5 Satz 5 Alt. 1 TV-L mit dem Entgelt für Überstunden zu bezahlen, weshalb der Arbeitgeber sowohl das Überstundenentgelt, als auch den Überstundenzuschlag schuldet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Entscheidungsgründe zur Entstehung des streitgegenständlichen Anspruchs wird auf S. 7 f. des Urteils (= Bl. 237 ff. d. A.) Bezug genommen (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 581/18 - Rn. 14 ff., aaO).

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Dabei setzt eine Gutschrift voraus, dass die dem Arbeitszeitkonto zugrundeliegenden Regelungen die Umwandlung in und die Buchung der betreffenden Vergütungsbestandteile als Zeit auf diesem überhaupt zulassen (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 581/18 - Rn. 16; 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 20, 27, aaO; 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 10 ff.; siehe auch BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 14 zum Abbau eines Arbeitszeitkontos) .
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